Womit Kinder,
Jugendliche
& Eltern zu
mir kommen
Indikationen für eine Therapie
Emotionale Probleme sind kein Zeichen von Schwäche - sie sind ein Signal, dass etwas gesehen, verstanden und verändert werden möchte!
Therapie bietet Unterstützung bei einer Vielzahl von psychischen Belastungen und Entwicklungsstörungen. Die Diagnostik und Einschätzung, ob eine psychotherapeutische Behandlung indiziert und sinnvoll ist und im ambulanten Rahmen erfolgen kann, erfolgt individuell im Verlauf der psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen. Themen für die Therapie können sein:
- Ängste (z.B. Trennungsangst, soziale Ängste, spezifische Phobien)
- Depressive Episoden
- Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
- Essstörungen (Anorexia Nervosa, Bulimie, Binge-Eating-Störung)
- Psychosomatische Beschwerden (z.B. Kopf- oder Bauchschmerzen ohne organische Ursache)
- Schwierigkeiten in der Emotionsregulation/emotionale Störungen
- Störungen des Sozialverhaltens (aggressives, expansives, oppositionelles Verhalten)
- AD(H)S (Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörung)
- u.v.m.
Erstkontakt & Verlauf einer Therapie
Erstkontakt
Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an mich wenden. Sobald es meine Kapazitäten zulassen, vereinbaren wir eine oder mehrere psychotherapeutische Sprechstunden. Hier lernen wir uns gegenseitig kennen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Sorgen, Fragen und Anliegen zu schildern. Wir klären dann, ob eine Psychotherapie sinnvoll und indiziert ist oder andere Hilfen für Sie hilfreicher sein könnten (z.B. Erziehungsberatung, Hilfen zur Erziehung etc.). Sollte Therapie indiziert sein, kommen Sie auf die Warteliste für einen Therapieplatz. Sobald Kapazitäten frei werden, werde ich mich bei Ihnen melden.
Probatorische Sitzungen
Diese dienen dem besseren wechselseitigen Kennenlernen sowie einer ausführlichen Diagnostik und der weiteren Abklärung, ob ambulante Psychtherapie für das vorliegende Problem das erste Mittel der Wahl ist. Zur Diagnostik werden standardisierte Testverfahren (Fragebogen, etc.) eingesetzt, um vorliegende Probleme möglichst klar erkennen und abgrenzen zu können.
Antrag auf Psychotherapie
Wenn eine Behandlung indiziert ist, wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Ihnen. Das konkrete Vorgehen erkläre ich Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt gerne. Nach Bewilligung durch die Krankenkasse kann die eigentliche Therapie beginnen. Die Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen richtet sich an dem Bedarf und der genehmigten Stundenzahl durch die Krankenversicherung aus (mind. 15 Stunden & max. 80 Stunden). Im Normalfall findet eine Therapiesitzung pro Woche statt (50 Minuten). Zudem findet alle fünf Wochen ein Elterngespräch statt, um Sie als Eltern in die Therapie mit einzubeziehen und Sie in Ihren Fragen und Sorgen unterstützen und begleiten zu können.
Einzeltherapie vs. Gruppentherapie
In meiner Praxis biete ich sowohl Einzel- wie auch Gruppentherapie an, je nach individuellem Bedarf und therapeutischen Zielen. Gruppentherapie bietet die Möglichkeit, in einer kleinen festen Gruppe soziale und emotionale Kompetenzen zu stärken, sich mit Gleichaltrigen auszutaschen sowie mit- und voneinander zu lernen. Besonders bei Schwierigkeiten im sozialen Miteinander kann dieses therapeutische Setting sehr förderlich sein. Welches Therapieformat für dich bzw. für Ihr Kind besonders geeignet erscheint, überlegen wir gemeinsam im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden und Probatorik.
Abschluss der Therapie und Rezidivprophylaxe
Wenn die vereinbarten Therapieziele erreicht sind und ein stabiler Zustand gegeben ist, wird die Therapie schrittweise beendet und hierfür die Abstände zwischen den Terminen vergrößert. In diesen letzten Stunden reflektieren wir gemeinsam den bisherigen Weg, stärken und festigen die erreichten Ziele und besprechen prophylaktisch potentielle Risikofaktoren im Alltag und wie diese sicher gemeistert werden können.
